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© by Stefan Müller
Mündliche Prüfung

Inhaltsverzeichnis

1.) Begriff

2.) Ursachen der Arbeitslosigkeit

3.) Ansatzpunkte zur Bekämpfung

4.) Statistische Erfassung der Arbeitslosigkeit

5.) Folgen der Arbeitslosigkeit

6.) Harz Konzept

7.) Arbeitslosengeld

 

 

 

 

 

1.)Begriff:

Als arbeitsloser bezeichnet man eine Person, die eine bezahlte Tätigkeit, die auf einem Arbeitsverhältnis beruht, anstrebt, aber keine Erwerbsarbeit findet.

 

2.)Ursachen der Arbeitslosigkeit:

Automatisierung – Da mehr maschinen in vielen betrieben eingesetzt werden weniger Arbeiter benötigt.

 

Mangelnde Qualität und Flexibilität – Da viele Arbeitslose keine Ausbildung haben werden sie nicht in betriebe übernommen oder sie suchen keine arbeit in entfernten orten da sie sich scheuen Geld für einen Umzug auszugeben.

 

Überangebot von Arbeitskräften – In Machen berufen gibt es zu viele ausgebildete Arbeitskräfte wie z.B. Metallbau, Schlosser, Zimmermann oder in dem Sanitär bereich.

 

Mangelnde nachfrage – mache berufe besteht kaum noch nachfrage wie z.B. beim schmied, Sieder, Weber, Schuhmacher.

 

3.)Ansatzpunkte zur Bekämpfung:

 Lange Zeit versuchte man, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, indem man das Potenzial an Arbeitskräften verringerte, z.B. durch eine Verlängerung der Schulzeit (so geschehen in Deutschland in den siebziger Jahren)

Ein weiterer Ansatzpunkt war die Förderung der Teilzeitbeschäftigung. Alle Maßnahmen, unternimmt man, um Menschen wieder in Arbeit zu bringen, wie z. B. Vermittlung, Weiterbildungsmaßnahmen, Trainingsmaßnahmen und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Dadurch soll insbesondere eine höhere oder stärker nachgefragte Qualifikation die Arbeitslosigkeit verringern.

Inzwischen ist die Rechtslage in Deutschland folgende: Arbeitnehmer sind unter Androhung von Sanktionen (Sperrzeit) verpflichtet, sich bereits dann bei der Arbeitsagentur als Arbeitsuchend zu melden, wenn bekannt wird, dass sie ihre Arbeitsstelle demnächst verlieren werden, und nicht erst dann, wenn sie arbeitslos sind. Sie müssen sich 3 Monate bevor sie arbeitslos werden bei der Arbeitsagentur melden, weil sie sonnst kein Arbeitslosengeld bekommen. Der Arbeitslose ist auf den Arbeitsmarkt verpflichtet und steht diesbezüglich im Wartestand. Die Arbeitslosigkeit als reine Negativität wird in der Regel darüber hinaus zunehmend das Selbstwertgefühl des Arbeitslosen vermindern. Dazu tragen auch Personen aus der Umgebung des Arbeitslosen bei, solange sie noch keine eigenen Erfahrungen mit der Arbeitslosigkeit haben, weil diese Personen oft glauben, der Arbeitslose würde sich nicht genügend um Arbeit bemühen.

 

4.)Statistische Erfassung der Arbeitslosigkeit:

Registrierte Arbeitslosigkeit:

Unter registrierter Arbeitslosigkeit wird in Deutschland allgemein die Zahl der Arbeitslosen verstanden, die bei der Bundesagentur für Arbeit nach einer Arbeitsgemeinschaft) arbeitslos gemeldet sind. Arbeitslos ist, wer weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet, aber mehr als 15 Stunden arbeiten will und jünger als das jeweilige Rentenalter ist. Darüber hinaus muss die Person dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und bereit sein, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Die Zumutbarkeit ist abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem vorher erzielten Lohn und ggf. der Höhe des Arbeitslosengeldes. Mit Verweis auf die Verfügbarkeit zählt nicht als arbeitslos, wer an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnimmt oder eine Ich-AG gegründet hat. Insbesondere wegen der Definition von Teilnehmern an Weiterbildungsmaßnahmen wird die Zahl der registrierten Arbeitslosen häufig als zu niedrig kritisiert.

 

Langzeitarbeitslosigkeit:

Arbeitslose, die ein Jahr oder länger arbeitslos sind.

 

Versteckte Arbeitslosigkeit:

Hier handelt es sich um Personen, die zwar bereit sind, eine Erwerbsarbeit anzunehmen, aber in keiner Arbeitslosenstatistik erscheinen, weil sie nicht offiziell als arbeitslos gemeldet sind meistens, weil kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht oder Menschen, die sich entmutigt aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben. Die versteckten Arbeitslosen sind Teil der Stillen Reserve.

 

Weil die Zahl der Arbeitslosen insbesondere durch Entlassungen im Bau- und Gaststättengewerbe und in der Landwirtschaft saisonal stark schwankt, wird von der Bundesagentur für Arbeit parallel zur Zahl der Arbeitslosen noch eine saisonbereinigte Arbeitslosenzahl vorgelegt, um jahreszeitlich unabhängige Trends bestimmen zu können. Dabei werden jahreszeitliche Einflüsse anhand der langjährigen Erfahrungen herausgerechnet. Diese Saisonbereinigung wird vom Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) durchgeführt.

Die Berechnung der registrierten Arbeitslosigkeit wird von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Die Definition der Zählkriterien (wer gilt als arbeitslos) bestimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.

 

die stille Reserve:

Damit sind Personen gemeint, die nicht arbeitslos gemeldet sind, aber Arbeit suchen. Sie wird (2005) - je nach Zählweise - auf zwei bis vier Millionen Menschen in Deutschland geschätzt.

 

Es ist strittig, ob Schüler, die nach Schulabschluss auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz warten, als arbeitslos zählen oder nicht. In Deutschland werden sie, soweit sie sich nur arbeitslos melden, um den Eltern Kindergeldansprüche zu sichern, seit 2003 nicht mehr in der Arbeitslosenquote berücksichtigt.

 

Seit März 2005 veröffentlicht das Statistische Bundesamt monatlich eine in einer Telefonumfrage erhobene Erwerbslosenzahl. Im Gegensatz zu den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit werden hier auch nicht gemeldete Arbeitssuchende erfasst. Deshalb liegt die Erwerbslosenzahl für Jüngere, die oft keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, meistens höher als die entsprechende Arbeitslosenzahl.

 

 

 

5.)Folgen der Arbeitslosigkeit

Individuelle Folgen der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Langzeitarbeitslosigkeit, sind psychologische und gesundheitliche Probleme, Entqualifizierung (Entwertung der bisher erlangten Qualifizierung), gesellschaftlich-kulturelle Isolation und Verarmung. In vielen Fällen wirkt sich das auch auf die folgenden Generationen aus, denn die Kinder von Arbeitslosen besitzen von Beginn an keine Chancengleichheit.

 

Stärker betroffen sind ältere Arbeitslose, die jahrelang an feste Arbeitsstruktur gewöhnt waren

 

Hohe Arbeitslosigkeit wirkt sich individuell auch auf die Arbeitskräfte aus, die Arbeit haben. Es gibt einen starken psychischen Druck, wenn man ständig in der Furcht lebt, den Arbeitsplatz zu verlieren.

Bedeutung der Arbeit

Um das Jahr 1900 betrug die Arbeitszeit etwa 3000 Stunden pro Jahr, heute beträgt die jährliche Arbeitszeit etwa 1300 Stunden – bei einem etwa dreimal so hohen Lebensstandard.

Die Organisation der Arbeit prägt die gesamten Lebensverhältnisse der Gesellschaft. Nur ein sehr geringer Teil der Bevölkerung verfügt über ausreichende Mittel, seinen eigenen Lebensunterhalt ohne Arbeit dauerhaft zu sichern. Aus diesem Grund ist für die meisten Menschen ein Leben ohne Arbeit nicht zu realisieren, denn die Sicherung der eigenen Existenz und gegebenenfalls auch die der unterhaltspflichtigen Angehörigen setzt Rechte an Lohn aus Erwerbsarbeit oder an Kapitaleinkommen voraus.

In der deutschen Philosophie (Hegel, Kant, Herder, Johann Gottlieb Fichte) wurde Arbeit zur Existenzbedingung und sittlichen Pflicht erklärt: „Arbeite um zu leben“ oder „Lebe um zu arbeiten“

Arbeitslosenquoten in Deutschland im März 2007

Bundesland

Arbeitslose
März 2007

Arbeitslosenquote
März 2007

Mecklenburg-Vorpommern

164.491

18,7 %

Sachsen-Anhalt

219.206

17,4 %

Brandenburg

217.299

16,3 %

Sachsen

356.705

16,3 %

Berlin

273.894

16,3 %

Thüringen

178.811

14,8 %

Bremen

42.569

13,2 %

Nordrhein-Westfalen

910.509

10,2 %

Hamburg

85.613

9,7 %

Niedersachsen

380.801

9,6 %

Schleswig-Holstein

130.017

9,1 %

Saarland

44.438

8,8 %

Hessen

253.101

8,2 %

Rheinland-Pfalz

145.518

7,1 %

Bayern

406.854

6,2 %

Baden-Württemberg

298.143

5,4 %

Ostdeutschland

1.410.406

16,5 %

Westdeutschland

2.697.563

8,1 %

Deutschland

4.107.969

9,8 %

 

 

Hartz I mit Wirkung ab 1. Januar 2003

Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2002 S.4607)

Hartz II mit Wirkung ab 1. Januar 2003

Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2002 S.4621)

Hartz III mit Wirkung ab 1. Januar 2004

Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2003 S.2848)

  • Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit)

Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005

Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (BGBl. I 2003 S.2954)

  • Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. (Die alte Sozialhilfe war nominell niedriger als das heutige Arbeitslosengeld II, wurde aber durch die diverse Einmalleistungen der Sozialämter z. B. für Wohnungserstausstattung, Kleidung, Weihnachten usw. weit über den Satz des heutigen Arbeitslosengeld II aufgestockt.)
  • Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder Optionsmodell).
  • Das bisherige Arbeitslosengeld, die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird auf die Hälfte der bisherigen Laufzeit reduziert (max. 1 Jahr) und zum Arbeitslosengeld I. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.

siehe dazu auch den Artikel Hartz IV

 

Chronologie

22. Feb. 2002

Die Bundesregierung beauftragt die Kommission.

16. Aug. 2002

Die Kommission präsentiert ihre Ergebnisse (sog. „Hartz-Vorschläge“) im Berliner Dom.

22. Aug. 2002

Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge;
Erarbeitung der vier Schritte zur Umsetzung

23. Dez. 2002

Erstes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten

23. Dez. 2002

Zweites Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten

23. Dez. 2003

Drittes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2004, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten

24. Dez. 2003

Viertes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2005, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten

22.Nov. 2005

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die dem ersten Hartz-Gesetz eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige mit dem EU-Recht (Diskriminierung) als unvereinbar.

 

 

Wer bekommt Hartz IV?

Wenn ein Mensch arbeitslos wird und danach nicht gleich wieder ins Arbeitsleben zurückfindet, dann sichert der Staat den Lebensunterhalt dieser Menschen.
Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit gibt es das Arbeitslosengeld I, das jedem Menschen zusteht, der eine gewisse Zeit gearbeitet hat. Findet man jedoch innerhalb des einen Jahres keine Arbeitsstelle, dann wird das Arbeitslosengeld danach von Hartz IV, dem Arbeitslosengeld II ersetzt. Das Arbeitslosengeld II, das umgangssprachlich nur Hartz IV genannt wird, hat der ehemalige Vorstand von VW, Peter Hartz, inhaltlich mit erarbeitet. Diese Leistung soll den Menschen eine Grundsicherung des Lebens bieten, sie gleichzeitig aber auch fördern und für den Arbeitsmarkt wieder fit machen. So soll eine Reform des Arbeitsmarktes erfolgen und vor allem die Menschen wieder in Lohn und Brot bringen, die bereits seit längerer Zeit arbeitslos sind.

Anspruch auf Hartz IV hat jeder Mensch, dessen Arbeitslosengeld abgelaufen ist. Hierbei müssen natürlich einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Behörden prüfen hierbei, ob die Menschen wirklich bedürftig sind oder eben nicht. Vermögen darf nur bis zu einer Höhe von EUR 200,00 pro Lebensalter vorhanden sein. Lebensversicherunge, Geldanlagen oder Aktieninvestments werden hierbei zusammengerechnet. Die früher geltende Rechtssprechung, das Geld für die Altersvorsorge hierbei von der Berechnung verschont bleibt, gilt nicht mehr. Lediglich die Riester-Rente, die als Altersvorsorge abgeschlossen werden kann, fällt aus dieser Berechnung heraus.

Bedürftige Personen erhalten heute einen Regelsatz von EUR 345,00. Dieses Geld sollte ausreichen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes wie Lebensmittel, Kleidung etc. Die Miete wird hierbei vom Amt bezahlt. Die Wohnung, die die Familie bewohnt, sollte jedoch angemessen sein, das heisst in erster Linie, nicht zu groß und nicht zu teuer. Eine 3-köpfige Familie darf somit eine Wohnung haben, die 75 Quadratmeter nicht übersteigt. Gegebenenfalls muß ein Umzug in eine kleinere und kostengünstigere Wohnung erwogen werden. Dies sollte aber vorher mit dem Amt abgestimmt sein, denn auch hier fallen wieder Kosten an.

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II wird die gesamte Familiensituation betrachtet. Gibt es zum Beispiel einen Ehepartner, der gut verdient, wird die Leistung ggf. vollständig gestrichen. Die so genannten Bedarfsgemeinschaften müssen hierbei Vermögen und Einkommen detailliert offenlegen. Auch die im Haushalt lebenden Kinder werden berücksichtigt. Für diese wird ebenfalls eine Leistung nach Hartz 4 gezahlt.
Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind und Harz IV beziehen, dürfen nicht mehr einen eigenen Hausstand besitzen, den der Staat finanziert. Sie müssen zu Hause wohnen bleiben bis die finanziellen Mittel einen Umzug erlauben bzw. die Kinder eine Arbeitsstelle gefunden haben.

Die Zahlungdauer von Hartz IV ist nicht befristet. Sie ist aus der früheren Sozialhilfe hervorgegangen und dient der Sicherung des Lebens. Erst, wenn ein Mensch wieder eine Arbeitsstelle gefunden hat, werden die Leistungen gestrichen.

Die Leistungen nach Harz 4 können aber auch unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt oder gestrichen werden. Arbeitslose werden von den Arbeitsagenturen betreut. Es werden Jobangebote an sie versendet. Die Arbeitslosen haben nun den Auftrag, sich beim potenziellen Arbeitgeber vorzustellen und sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Fehlen diese Bemühungen nachweislich, kann zur Förderung der Motivation das Arbeitslosengeld II gekürzt werden.




Arbeitslosengeld I (ALG I)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld

Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein.

Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.

Daraus folgt, dass Arbeitslosengeld nur diejenigen beziehen können, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben. Arbeitslose Beamte oder Freiberufler können dies nicht.

Arbeitslosengeld wird nicht sofort nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, wenn zu diesem Zeitpunkt die maßgeblichen Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Es wird dann zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt. Der Anspruch auf Leistung ruht während der gesamten Kündigungsfrist, längstens jedoch ein Jahr. Der Leistungsanspruch lebt in dem Moment wieder auf, in dem der Arbeitslose einen Beitrag in Höhe von 60% der Abfindung verdient hätte, wenn er weiterhin gearbeitet und sein bisheriges Entgelt erzielt hätte. Sinken kann dieser Betrag bis zu 25%. Das hängt von Alter, der Betriebszugehörigkeit und weiteren Punkten ab. Gut ist, dass die Dauer des Anspruchs insgesamt nicht verkürzt wird.

Wie meldet  man sich arbeitslos?

Wichtig: Arbeitslosengeld wird erst ab dem Tag der Antragstellung bei der Arbeitsagentur gezahlt. Man kann sich bis zu 2 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit bereits arbeitslos melden. Dies muss persönlich bei der zuständigen Arbeitsagentur erfolgen. Mit der Die Leistung gilt mit der Arbeitslosmeldung als beantragt.

Beim Besuch der Arbeitsagentur erhält man ein Antragsformular und eine Liste der Nachweise und Unterlagen, die bei der Arbeitsagentur vorlegt werden müssen, um Arbeitslosengeld zu erhalten. Wenn nun der Antrag vollständig und gewissenhaft ausgefüllt wurde und mit allennotwendigen Unterlagen und Nachweisen versehen ist, Wird er bei der Arbeitsagentur eingereicht.

Die Bearbeitung des Antrags dauert i.d.R. mehrere Wochen. Man sollte zwischenzeitlich ruhig nachfragen. Hat die Arbeitsagentur die Bearbeitung abgeschlossen, teilt sie ihre Entscheidung schriftlich mit. Das Arbeitslosengeld wird entsprechend des Bescheides der Arbeitsagentur auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. überwiesen.

 

 

Die Höhe des Arbeitslosengeld

Die Höhe des Arbeitslosengeldes. Sie ist abhängig von folgenden Punkten:

der Höhe des versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt, das in der letzten Beschäftigung vor Entstehung des Leistungsanspruches zuletzt durchschnittlich erzielt wurde bzw. die Höhe anderer versicherungspflichtiger Entgelte aus der Zeit vor der Arbeitslosigkeit (zu nennen sind etwa Krankengeld, versicherungspflichtiges Entgelt bei Wehr- oder Zivildienst)

die zu berücksichtigende Lohnsteuerklasse

das Vorhandensein eines Kindes gem. § 32 Abs. 1, 4 und 5 Einkommensteuergesetz

Die Agentur für Arbeit berechnet ein wöchentliches Arbeitslosengeld. Das Arbeitslosengeld wird für jeden Kalendertag geleistet, für den ein Anspruch auf volle Auszahlung besteht.

Die Pflichten des Arbeitslosengeldbeziehers

Die Arbeitslosengeldbezieher haben folgendes zu beachten:

Meldepflicht: In dem Zeitraum, in dem in der Arbeitslosengeld bezogen wird, hat man die Verpflichtung, sich bei der Arbeitsagentur oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit persönlich zu melden. Man muss auch zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, wenn die Arbeitsagentur dazu auffordert.

Hinterlegung des Sozialversicherungsausweises: Bei

 
   
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